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Das Objektive Recht in der Sachsenspiegel-Glosse
Bok av Na Schilling
Dieser Arbeit standen gewisse Schwierigkeiten im Wege. Die eine ist darin begrundet, dass die kritische Bearbeitung des handschrift- lichen Materials der Sachsenspiegelglosse noch wenig zureichend ist. Es ist daher im einzelnen noch keineswegs geklart, was zur ursprung- lichen Glosse gehoert. Darin lag aber auch ein Anreiz, die Auffassung der Glosse in einigen Grundfragen zusammenhangend darzustellen. Denn hiervon war ohne Frage auch eine Foerderung der Quellenkritik in dem einen oder anderen Punkte zu erwarten. Eine weitere Schwierigkeit lag unter diesen Umstanden in der Wahl des Textes. Es war von vornherein ausgeschlossen, das verarbeitete Material vollstandig woertlich anzufuhren. Daher erschien es vor allem zweckmassig, einen Druck zugrunde zu legen. Von den vorhandenen Drucken wurde der Augsburger Primardruck von I5I6 (HOMEYER, Ssp. 1., S. 75, Z. 4) ausgewahlt. Gelegentlich wurde die Heidelberger Handschrift aus dem Jahre I368 (HOMEYER, Rechtsbucher Nr. 3I3), die Amsterdamer Handschrift (HOMEYER Nr. 8), der Codex Petrinus (HOMEYER Nr. 84), der Augsburger Druck aus dem Jahre I5I7 (Ho- MEYER, Ssp. 1., S. 78, Z. 3) sowie der ZOBELsehe Druck von I560 herangezogen. Die woertlich angefuhrten Stellen sind so wieder- gegeben worden, wie sie der Augsburger Druck von I5I6 schreibt; ledig- lich die Zeichensetzung wurde mitunter geandert. Fur den Sachsen- spiegel ist die HOMEYERsche Ausgabe in der dritten Auflage (I86I) be- nutzt. Ebenso wurde fur den Glossenprolog die HOMEYERsche Ausgabe zugrunde gelegt (in den Berliner Sitzungsberichten I854). Freiburg i. Br., im Juli 193I. KARL SCHILLING. Inhaltsverzeichnis. Seite 1. Der Ursprung des Rechts I H. Das naturliche Recht.