Das Materielle Ausgleichsrecht des Versailler Friedensvertrages

Bok av Hans Dolle
I. Ubersicht und Aufgabe. I. Der Friedensvertrag von Versailles hat siehl) nieht damit begntigt, Rechtssatze tiber die volkerreehtlichen Beziehungen der am \Veltkrieg beteiligten Staaten zu schaffen; er hat in seinem Teil X (Clanses eeono- miques - Economic Clauses) in Privatrechtsverhaltnisse von Ange- horigen der Vertragsmaehte unmittelbar eingegriffen und zahlreiehe an sich von den ordentlichen Landcsgerichten beherrsehte TatbesUi.nde der iibernationalen Gerichtsbarkeit der Gemischten Schiedsgerichtshofe unterworfen 2). Ein A.usschnitt aus diesen Normen soll den Gegenstand dieser Arbeit bilden: Saint Germain-en- Laye, Trianon und Neuilly-sur-Seine. 2) Art. 304, 305 V. V. und Anlage.