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Rechtsvorschriften und Regeln für die Amtsärztliche und Gesundheitstechnische Praxis
Bok av Bundesgesundheitsamt
Das Programm der Regensburger Jahrestagung des Bundes der Deutschen Medizinalbeamten im Mai 1951 hatte auf Veranlassung seines damaligen Vor- sitzenden, Herrn Regierungsmedizinaldirektor Dr. PuRCKHAUER, einen Vortrag uber "Wohnungswesen und das Gesundheitsamt" enthalten. Er ist damals mit ausgesprochenem Interesse aufgenommen worden, und zwar vorwiegend deshalb, weil in ihm einschlagige, nicht allgemein bekannte Normenvorschriften besprochen wurden, die fur das Gesundheitsamt von praktischer Bedeutung auf diesem Gebiet erschienen. Anschliessend war es noch zu einem ausgedehnten Meinungsaustausch mit zahlreichen Tagungsteilnehmern gekommen. In Erinne- rung daran ist auf das Programm des Amtsarztkurses, der im Januar 1960 vom Bundesgesundheitsamt durchgefuhrt wurde, eine Vortragsfolge gesetzt worden, die in erweitertem Umfang auf solche, fur die Wasserversorgung, die Abwasser- beseitigung und den Entwurf und die Erstellung der verschiedensten Zweck- bauten wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und sonstigen Richtlinien von hygienischer und gesundheitstechnischer Bedeutung zugeschnitten war. Schon wahrend dieses Kurses wurde der Wunsch geaussert, die Vortrage zum Gegenstand einer Veroeffentlichung zu machen. Allein des Nutzens fur den all- gemeinen amtsarztlichen Dienst wegen ware es empfehlenswert gewesen, dem nachzukommen. Heute, nachdem das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 vorliegt, erscheint die Veroeffentlichung noch aus einem anderen Grunde geradezu notwendig. Mit dem 29. Juni 1961 tritt namlich auch der erste Teil des Bundesbaugesetzes in Kraft, der die wichtige Bauleitplanung umfasst. In 1 des Gesetzes uber Zweck und Arten der Bauleitplanung wird verlangt, dass die Bauleitplane sich nach dem sozialen und kulturellen Bedurfnis der Bevoelkerung, ihrer Sicherheit und Gesund- heit zu richten haben.