Die Wirklichkeit des Rechts : Rechts- und sozialwissenschaftliche Studien

Bok av Nathalie Ivanyi
Jo Reichertz Forschungsforderung ist immer auch (Forschungs-) Politik. Diese eben nicht neue Erkenntnis bezieht sich darauf, da Entscheidungen daruber, welche Wissen- schaftler/innen (Schulen) welchen Gegenstandsbereich mit teils grozugiger fman- zieller Unterstutzung erforschen durfen bzw. sollen (und damit oft erst die sys- tematische Untersuchung eines Bereiches ermoglichen), nicht nur die jeweilige Fachdisziplin bewegen und deshalb interessieren, sondern auch die jeweilige Gesellschaft. Damit werden solche Entscheidungen (fast automatisch) Gegenstand der Untersuchung der professionellen Beobachter von Gesellschaft - also der Sozialwissenschaftler aller Couleur. Sie glauben meist fest daran, an der Struktur und dem Ausma der Forschungsforderung die Probleme, die Relevanzen, aber auch die Entwicklung einer Gesellschaft ablesen zu konnen. Teilt man diese Meinung der Sozialwissenschaftier, dann folgt daraus (zumindest dem ersten Anschein nach), da die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit nur von geringem Interesse ist. Denn pruft man, von wem und in welchem Umfang die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten gefordert wird, dann stellt man schnell fest, da (von einigen, kleineren Stiftungen abgesehen) allein die VW -Stiftung mit einem eigens eingerichteten Forschungsschwerpunkt auf diesem Feld tatig ist. Ansonsten wurden und werden Fragen zum Zustand und der Entwicklung der Rechtswirklichkeit eher nebenbei und vereinzelt von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpadagogen und auch von den Psychologen innerhalb der eigenen Profession behandelt und diskutiert. Ein organisierter Diskurs uber die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg fand bislang nicht statt.