Beweisrecht im Verwaltungsprozess : Rechtsstand: 1. Januar 2011

Bok av Hans-Peter Vierhaus
Zum WerkDas Beweisrecht gehört zu den zentralen Materien des Verwaltungsprozessrechts. Eine große praktische Bedeutung hat es zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht, Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Bau-, Umwelt- und Technikrecht. Der neue Leitfaden bietet erstmals einen systematischen Gesamtüberblick.Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den - aus anwaltlicher Sicht besonders wichtigen - Beweisanträgen. Sie dienen im Verwaltungsprozess, der vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt wird, vor allem der Information der Beteiligten über den Stand der gerichtlichen Meinungsbildung und dem Offenhalten von Verfahrensrügen. Der Leitfaden klärt die einschlägigen Fragen von der Abfassung der Beweisanträge über ihre Verbescheidung durch das Gericht bis hin zu Reaktionsmöglichkeiten des Anwalts auf abgelehnte Beweisanträge.Beweisanträge sind fehleranfällig, und zwar gleichermaßen für Rechtsanwälte und Richter. Umso wichtiger ist die Kenntnis des notwendigen "Handwerkszeugs", das der Leitfaden vermittelt.Neben dem Beweisantragsrecht werden auch die Beweisaufnahme, die Beweiswürdigung, die Beweislast und das Beweismaß erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den jeweiligen verwaltungsprozessualen Besonderheiten.Ein Anhang enthält Beweisanträge und Beweisbeschlüsse aus der Gerichtspraxis (z.B. aus ausländer- und asylrechtlichen Verfahren).Vorteile auf einen Blick- erste umfassende Darstellung zum Beweisrecht im Verwaltungsprozess- Formulierungshilfen für Beweisanträge- Checklisten, Fallbeispiele und Praxistipps zum prozesstaktischen VorgehenInhalt- Inhalt und Abfassen von Beweisanträgen- Stellen von Beweisanträgen- Ablehnungsgründe für Beweisanträge- Gerichtliche Entscheidung über den Beweisantrag- Beweisaufnahme und Beweiswürdigung- Beweislast und BeweismaßZielgruppeDer Leitfaden wendet sich an alle im Verwaltungsrecht und Ausländer- und Asylrecht tätigen Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter sowie Behördenvertreter, aber auch an Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die mit verwaltungsprozessualen Fragen befasst sind.