Münchener Vertragshandbuch Bd. 6: Bürgerliches Recht II

Bok av Sebastian Herrler
Zum Gesamtwerk Das seit Jahrzehnten bewährte Münchener Vertragshandbuch ist für Rechtsanwälte und Notare ebenso nützlich wie für Unternehmensjuristen. Wer die verantwortungsvolle Aufgabe hat, für Mandanten oder sein Unternehmen interessengerechte und juristisch einwandfreie Verträge zu entwerfen, findet im Münchener Vertragshandbuch das nötige zuverlässige Handwerkszeug für alle Fälle. Die 8. Auflage ist wieder auf sechs Bände angelegt. Darin finden sich übersichtlich und in systematischer Gliederung Vertragsmuster aus der Feder erfahrener Experten. Jedem dieser Muster folgen Anmerkungen, mit denen der dem Vertragsentwurf zu Grunde liegende Sachverhalt und die Gründe für die Wahl des spezifischen Formulars erläutert werden. Zusätzlich findet der Anwender des Handbuchs eine Reihe von Gestaltungsvarianten sowie Darstellungen von Bezügen zum: - Europarecht - Steuerrecht - Kartellrecht - Gebührenrecht - Kostenrecht Die Bände 5 und 6 sind im Wesentlichen dem BGB und dessen Nebengesetzen (wie ErbbaurechtsVO und WEG) gewidmet. Band 6 umfasst: - Vollmachten - Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen - Annahme als Kind - Formelle Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen - Testamente, Erbverträge - Erbrechtliche Unternehmensnachfolge - Nachfolgeregelungen im Internationalen Bereich - Nichtrechtsfähige/Unselbständige Stiftung - Erb- und Pflichtteilsverzicht - Erbauseinandersetzung - Erbschaftskauf - Dienst- und Arbeitsvertragsrecht - Kollektives Arbeitsrecht Vorteile auf einen Blick - bewährt und verlässlich - erfahrene Autoren - ausführliche Erläuterung der Gestaltungsvorschläge mit Hinweisen auf Abwandlungen Zu Band 6 - Die Neuauflage bietet eine grundsätzliche Aktualisierung aller Formulare unter Berücksichtigung u.a. der besonders relevanten jüngsten Reform der Erbschaftssteuer, auch im Hinblick auf die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie aller weiteren Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Notare, Rechts- und Personalabteilungen sowie Geschäftsführer von Wirtschaftsunternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Makler, Bauträger, Haus- und Grundstücksverwalter, Vermieter.