Aufsichtsrats-Informationssystem

Bok av Leo W Chini
Die Fehlentwicklungen bedeutender Unternehmungen in schwieriger geworde- nen Wirtschaftslagen haben die Diskussion urn eine zweckmaBige Ausgestaltung und Arbeitsweise der Fiihrungsspitze von Aktiengesellschaften und Gesellschaf- ten mit beschrankter Haftung wieder deutlich aufleben lassen. Dabei steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung die Frage, ob es angezeigt ist, vom Gesetz- geber im Zuge der Geltendmachung eines ffentlichen Interesses eine Revision der Vorschriften zu veriangen, die Geschaftsfiihrung und Aufsicht in den Spit- zenorganen von Gesellschaften grundsatzlich regeln. Oder reicht es aus, an die Selbstorganisationsfahigkeit der Wirtschaft zu appellieren, gesetzlich vorge- schriebene Funktionen zweckgerechter zu erfiillen? Ich meine, daB es nicht an den gesetzlichen Vorschriften liegt, wenn es zum Fehlverhalten von Unterneh- mungsspitzen gekommen ist, sondern daB es vielmehr an einer qualifizierten Er- fiillung der Aufgaben durch Spitzenorgane von Gesellschaften gefehlt hat. Es gilt daher, nach Wegen zur Verbesserung der Geschaftsfiihrung und Aufsicht zu suchen, statt die Wirtschaft, die unter dem EinfluB der Mitbestimmungsgesetze in den Unternehmungen ein mehr oder weniger tragendes Gleichgewicht von Fiihrung und Aufsicht gefunden hat, erneut unter gesetzliche Anpassungszwan- ge zu stellen: Es gibt in wirtschaftlich kritischer werdenden Zeiten wahrhaft Dringlicheres zu tun, urn die internationale Wettbewerbsfahigkeit zu bewahren, als sich an revidierte gesetzliche Normen anpassen zu miissen. Mag die Geschaftsfiihrung auch nicht iiberall optimal organisiert sein, so gilt dies in weit stiirkerem MaBe im Hinblick auf die Erfiillung der Uberwachungs- funktion durch die Aufsichtsrate. Zwei eigene Studien (s. Bleicher, Knut und Herbert Paul: Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vor- stands-/Aufsichtsratsverfassung - Stand und Entwicklungstendenzen.