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Steuerliche Behandlung von Verlusten bei der Unternehmensumwandlung
Bok av Dimitrij Balliet
Weitgehende Abschaffung des Verlustübergangs anlässlich einer Umwandlung ? Für Unternehmen sehr wichtig ist die Möglichkeit, steuerliche Verluste zwischen den Steuersubjekten zu übertragen, weil damit die Steuerlast gemindert werden kann. Solche Möglichkeiten wurden jedoch insbesondere durch die Regelungen des § 8 c KStG sowie § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nahezu vollständig abgeschafft. Ob ein so weitgehender Ausschluss des Verlustübergangs anlässlich einer Umwandlung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar ist, wird unter bewusstem Verzicht auf eine erschöpfende Behandlung von technischen Detailfragen untersucht.
? vereinbar mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip? Im allgemeinen Teil der Arbeit werden zunächst verfassungsrechtliche Maßstäbe für eine leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung von Umwandlungen herausgearbeitet. Anschließend stellt der Autor im besonderen Teil die einfachgesetzliche Rechtslage im Zivil- und Steuerrecht dar und untersucht sie eingehend daraufhin, ob die Abschaffung des Verlustübergangs anlässlich einer Umwandlung mit den herausgearbeiteten Maßstäben vereinbar ist.
Umwandlungssteuerrecht und Leistungsfähigkeitsgerechtigkeit Das Ziel des Umwandlungssteuerrechts liegt darin, die Umwandlungsvorgänge leistungsfähigkeitsgerecht zu erfassen. Dabei bedeutet die leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung unter anderem, dass das positive und negative Einkommen grundsätzlich nur von demjenigen zu versteuern ist, der dieses Einkommen zurechenbar erzielt hat. Wandelt ein Steuerpflichtiger seine Unternehmensform, so kann sich diese Zurechnungsfrage nach der Umwandlung neu stellen. Die Antwort darauf hält neben den anderen Steuergesetzen wie etwa dem Einkommensteuergesetz und dem Körperschaftsteuergesetz vor allem das Umwandlungssteuergesetz bereit. So ermöglicht das geltende Umwandlungssteuergesetz beispielsweise eine Übertragung von stillen Reserven zwischen den Steuersubjekten. Für Unternehmen viel bedeutender ist allerdings die Möglichkeit, steuerliche Verluste zwischen den Steuersubjekten zu übertragen, weil damit die Steuerlast gemindert werden kann. Auf diese Fallkonstellation geht die Untersuchung ausführlich ein.