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Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland : Handkommentar mit Kommentierungen zu §§ 49, 50, 50a, 50d, 50g, 50h, 50i und 50j EStG
Bok av Lademann
Die einzige aktuelle Darstellung und Erläuterung zur beschränkten Steuerpflicht in einem Band Das Autorenteam erläutert die für die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland relevanten Vorschriften zusammenhängend und vollständig. Das gesamte Recht der beschränkten Steuerpflicht wird verständlich und leicht zugänglich aufbereitet. Neben § 49 Einkommensteuergesetz (EStG) werden auch die §§ 50, 50a, 50d, 50g, 50h, 50i und 50j EStG kommentiert, die besondere Vorschriften über die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger enthalten.
Mit DBA-Fragen sowie den relevanten verfassungs-, völker- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts Im Rahmen der Erläuterungen erörtern die Verfasser auch die jeweils thematisch zusammenhängenden DBA-Fragen. Dies geschieht vorrangig anhand des OECD-Musterabkommens, aber auch anhand der deutschen Verhandlungsgrundlage von 2013.
Die Kommentierung bezieht außerdem die für die Regelungen über die beschränkte Steuerpflicht bedeutsamen verfassungs-, völker- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts in die Erläuterung der einzelnen Vorschriften ein.
Umfassend und praxisnah Der Handkommentar »Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland« bietet so die einzige aktuelle Darstellung und Erläuterung der für die beschränkte Steuerpflicht relevanten Rechtsregeln in einem einzigen Werk. Die Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften geben den Meinungsstand in Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur wieder und zeigen Lösungen zu rechtlichen Problemen und Streitfragen auf.
Mit allen wichtigen Änderungen - auf Stand Juni 2017 Die Kommentierung befindet sich auf dem Stand von Juni 2017. Im Bereich der Gesetzgebung wurden insbesondere die Änderungen berücksichtigt, die die Vorschriften über die beschränkte Steuerpflicht durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.7.2016 und durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 erfahren haben.