Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter.

Bok av Thomas Roth
Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter ist ein maßgebliches Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes. Nach wie vor stellen sich Fragen von grundlegender Bedeutung in bezug auf die dogmatische Struktur und die Anforderungen, die Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an die hoheitlichen Gewalten stellt:Welche richterlichen Tätigkeiten umfaßt der Gewährleistungsbereich? Ist unter dem Merkmal der Gesetzlichkeit auch die richterliche Unabhängigkeit zu verstehen? Wie muß die Formel des Bundesverfassungsgerichts verstanden werden, wonach der Gesetzgeber die richterliche Zuständigkeit "so genau wie möglich" regeln muß? Welche Anforderungen müssen spruchkörperinterne Geschäftsverteilungspläne erfüllen? Ist schließlich die Annahme dogmatisch zutreffend, daß nur willkürliche Verstöße der Gerichte gegen Zuständigkeitsgesetze das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen?Diesen Fragen geht der Autor nach. Ausführlich begründet er dabei zunächst, warum Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ausschließlich die richterliche Zuständigkeit garantiert und wieso nach dem Schutzzweck des Grundrechts ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf eine optimal genaue Vorausbestimmung der Zuständigkeit besteht. Auf dieser Basis folgen eine umfassende Zusammenstellung, Systematisierung und Untersuchung von Zuständigkeitsgesetzen aller Verfahrensordnungen sowie eine Erörterung der spruchkörperinternen Geschäftsverteilung, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung.Der Autor wendet sich sodann gegen die vorherrschende Auffassung, wonach - abwehrrechtlich - nur willkürliche Verstöße der Gerichte gegen Zuständigkeitsgesetze das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen sollen. Er zeigt auf, warum jeder Verstoß gegen einfachgesetzliche Zuständigkeitsregelungen zugleich das Grundrecht verletzen. Schließlich wendet er sich den besonderen Problemen zu, die sich in bezug auf das Bundesverfassungsgericht stellen und unterzieht dabei insbesondere die Nachwahl der Richter des Gerichts einer kritischen Betrachtung.