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Konsumorientierte Unternehmensbesteuerung aus verfassungsrechtlicher Sicht
Bok av Stefan Reis
Konsumsteuermodelle gehören seit mehr als 10 Jahren zu den vieldiskutierten Themen des Unternehmenssteuerrechts. Im Vordergrund der vor allem ökonomisch geprägten Diskussion über einen konsumorientierten Steuersystemwechsel stehen dabei Schlagworte wie "Cash-flow-Steuer" und "zinsbereinigte Besteuerung". An rechtswissenschaftlichen Monographien zu diesem Thema, insbesondere an solchen mit verfassungsrechtlicher Zielsetzung, fehlte es bislang.Vor diesem Hintergrund untersucht Stefan Reis, ob die Einführung einer konsumorientierten Unternehmensbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland mit den verfassungsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes vereinbar wäre. Dem verfassungsrechtlichen Schwerpunkt des Buches wird zunächst eine ausführliche Darstellung der im Wesentlichen von Ökonomen entwickelten aktuellen Varianten von Konsumsteuermodellen und deren Grundprinzipien vorangestellt. Der Autor macht dabei in konzentrierter Form die Stärken und Schwächen der zuvor skizzierten Reformmodelle sichtbar und unterwirft diese einer kritischen Analyse, insbesondere im Hinblick auf das vor allem in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur kaum angezweifelte Ideal der "Entscheidungsneutralität" der Konsumsteuermodelle.Im verfassungsrechtlichen Hauptteil des Buches steht naturgemäß der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 I GG und dessen Vorgaben für die Besteuerung im Vordergrund. Hierbei bekennt sich Stefan Reis zum Leistungsfähigkeitsprinzip und dessen grundlegender Bedeutung für das Steuerrecht. Er begründet die These, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht nur als Maßstab gleichheitsgerechter Steuerverteilung anderen denkbaren Verteilungsprinzipien vorzuziehen ist, sondern darüber hinaus gleichsam als universales Grundprinzip als "tertium comparationis auf Rechtfertigungsebene" verbindliche Vorgabe für das gesamte Steuerrecht ist. Dieses Ergebnis mündet in die Frage, ob der Konsum als solcher tauglicher Indikator von Leistungsfähigkeit sein kann, was der Verfasser nach ausführlicher Untersuchung ebenso verneint wie die Frage, ob die vorgestellten Konsumsteuermodelle mit Art. 3 I GG und so mit den Vorgaben unserer Verfassung insgesamt vereinbar sind.