Niedersächsisches Schlichtungsgesetz und Niedersächsisches Schiedsämtergesetz : jeweils mit Verwaltungsvorschriften und Leitlinien

Bok av Günter Schulte
Nunmehr hat auch das Bundesland Niedersachsen von der Möglichkeit des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in Bezug auf die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung - § 15a EGZPO - Gebrauch gemacht. Das Ausführungsgesetz beinhaltet im Artikel 1 das neu eingeführte (Landes)Schlichtungsgesetz - NSchlG -, im Artikel 2 eine Änderung des Schiedsämtergesetzes - NSchÄG - und im Artikel 3 das In kraft treten beider Gesetze. Zu beiden Gesetzen - NSchlG und NSchÄG - sind sowohl Verwaltungsvorschriften - VV - als auch im Gegensatz zu anderen Bundesländern zusätzlich sogenannte Leitlinien - LL - erlassen worden. Nach Auffassung des Justizministeriums sollen die LL als Einarbeitungshilfe und Nachschlagewerk für die SchP dienen.