WEG - Kommentar : Wohnungseigentumsgesetz mit HeizkostenV, BetrKV, EnEV, WoFlV; TrinkwVO
Bok av Olaf Riecke
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah.NEU in der 5. Auflage:Schwerpunkt der Neuauflage sind die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesonderezu den Themen. Saldenliste und Jahresabrechnung. Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist nicht allein deshalbanfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste trotz gegenteiliger Ankündigungnicht an die Wohnungseigentümer versendet bzw. nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt.. Schadensersatzansprüche gegen säumigen Hausgeldschuldner1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihnnur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümerin Betracht.. Stimmrechtsvermehrung; Majorisierung1. Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer von mehreren Einheiten auf eine von ihm beherrschte juristische Person überträgt; die juristische Person ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen.2. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kommt nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht; es reicht nicht aus, dass der mit den Stimmen eines Mehrheitseigentümers gefasste Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, oder dass ein Wohnungseigentümer aufgrund seines Stimmgewichts Beschlussfassungen blockiert, obwohl es ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung wäre, einen positiven Beschluss zu fassen.