Die Zurechnung Bei Der Beihilfe : Zugleich Eine Untersuchung Zur Strafbarkeit Von Rechtsanwaelten Nach 27 Stgb

Bok av Stefan Rogat
Ob sich jemand der Beihilfe schuldig gemacht hat, ist im wesentlichen eine Frage der strafrechtlichen Zurechnung. Kausalitat und Risikoerhohung sind dabei nur notwendige, nicht aber hinreichende Bedingungen. Daruber hinaus kommt es darauf an, das fur das geschutzte Rechtsgut konkret gesetzte Risiko in qualitativer und quantitativer Hinsicht nach einer bestimmten Methodik individuell zu bewerten. Das aussere Erscheinungsbild der Handlung, etwa -neutral- oder -berufstypisch-, hat dabei allenfalls indizielle Bedeutung. Die Straffreiheit eines Rechtsanwalts, der im Rahmen seiner beruflichen Tatigkeit die Straftat eines anderen fordert, kann sich ausserhalb der tatbestandlichen Zurechnung unter bestimmten Umstanden auch aufgrund einer berufsrechtlichen Rechtfertigung ergeben."