Das Verbot Der Erhebung Von Abgaben Zollgleicher Wirkung in Abgrenzung Zu Anderen Regelungen Des Eg-Vertrags

Bok av Alexander Wiebe
Zentrale Vorschriften des EG-Vertrags, die massgeblich den ungestorten Warenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, sind diejenigen, die die Erhebung von Zollen und Abgaben gleicher Wirkung (Artikel 9, 12ff.) untersagen. Bei der praktischen Anwendung dieser Normen ist jedoch haufig fraglich, ob nationale Massnahmen von dem Verbot aus Artikel 9, 12ff. erfasst werden oder ob sie unter andere Vorschrifen des EGV fallen. Die Arbeit stellt die Abgrenzungsprobleme im einzelnen dar und bietet fur die auftretenden Zweifelsfalle eine praktikable Losung an. Anschliessend entwickelt der Autor das Grundrecht auf -freie unternehmerische Betatigung-, das einen umfassenden Schutz des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs sicherstellen soll. Daruber hinaus wird untersucht, inwieweit Rechtsschutz gegen Massnahmen, die Artikel 9, 12ff. verletzen, moglich ist."