Die Regelung Der Uebermittlung Personenbezogener Daten in Drittlaender Nach Art. 25, 26 Der Eg-Datenschutzrichtlinie

Bok av Oliver Draf
Gegenstand der Untersuchung ist das Kapitel IV der EG-Datenschutzrichtlinie. Dieses regelt die Ubermittlung personenbezogener Daten an Datenempfanger ausserhalb der Europaischen Union. Grundsatzlich ist ein Datentransfer nur dann zulassig, wenn in dem Drittland, in dem der Datenempfanger ansassig ist, ein angemessenes Datenschutzniveau vorhanden ist. Welche Bedeutung der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit konkret hat, ermittelt der Autor durch eine Auslegung nach den Methoden des Europaischen Gerichtshofes. Danach stellt er die Ausnahmen dar, in denen eine Datenubermittlung trotz fehlenden angemessen Datenschutzniveaus zulassig ist. Besondere Praxisrelevanz besitzt die Vertragslosung."