Die Zustaendigkeit Des Gesamtbetriebsrates

Bok av Burkhard Siebert
In mehrbetrieblichen Unternehmen ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrates vorgeschrieben. Damit stellt sich dort im Vorfeld der Durchfuhrung einer betriebsverfassungsrechtlichen Massnahme zwangslaufig die Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen Einzelbetriebsraten und Gesamtbetriebsrat, die der Gesetzgeber in 50 BetrVG geregelt hat. Dieser allzu knappen und inhaltlich unklaren Regelung kommt nicht nur fur die Einfluss- und Machtverteilung zwischen den Einzelbetriebsraten und dem Gesamtbetriebsrat Bedeutung zu, sondern auch fur den Arbeitgeber, der bei Einschaltung des unzustandigen Gremiums seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommt. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Festlegung der originaren Zustandigkeit des Gesamtbetriebsrates gemass 50 BetrVG. Ausserdem wird die Zustandigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages gemass 50 II BetrVG, seine Befugnisse in betriebsratslosen Betrieben und die Auswirkungen von Zusammenlegung, Spaltung und Neugrundung von Betrieben erortert."