Zielerreichung Im Eventualversuch Und in Anderen Versuchsformen : Ueber Porositaet Und Bestimmtheit Der Ruecktrittsvoraussetzungen ( 24 Abs. 1 Satz 1 Stgb)

Bok av Gina Greeve
Hauptanknupfungspunkt der Untersuchung stellen die sogenannten Zielerreichungsfalle im Eventualversuch beim Rucktritt vom Versuch nach 24 Abs. 1 StGB dar. Unter Berucksichtigung der bislang vertretenen Ansichten und einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse wird diese Fallgruppe im besonderen der Fallgruppe der Zielerreichung beim Absichtstater gegenubergestellt. Herausgearbeitet wird, dass ebenfalls Zielerreichungsfalle fur den Absichtstater und den mit dolus directus 2. Grades Handelnden sowie in der Situation des beendeten Versuchs gegeben sind. Um in der Rucktrittsdogmatik die Bestimmung des Vorsatzes und des Versuchs sachgerecht zu berucksichtigen, ist zwischen Handlungsziel und Motivation zu differenzieren. In diesem Sinne kann ein Rucktritt - woertlich verstanden als ein Verzicht - auf Tatbestandsebene (Verzicht auf den Verwirklichungswillen) dem Verzicht auf Motivationsebene (Verzicht auf Absichten) gegenubergestellt werden. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass im Falle der Zielerreichung ein unfreiwilliger Rucktritt vorliegt, wenn nur aufgrund einer aussertatbestandlichen Zielerreichung die Tat aufgegeben wird.