Das Asylgrundrecht Und Die Tuerkisch-Kurdische Zuwanderung

Bok av Umit Yazicioglu
Art. 16a Abs. 1 GG gewahrt dem einzelnen innerstaatlich ein subjektives Recht auf Asyl bei politischer Verfolgung und geht damit zulassigerweise uber das Voelkerrecht hinaus. Deutschland besitzt damit eine der umfassendsten und grosszugigsten Asylgesetzgebungen Europas. Das Grundrecht auf Asyl steht jedem politisch Verfolgten zu, also auch Feinden unserer Verfassungsordnung. Heute stellt illegale Einwanderung jeder Art eine Gefahrdung der inneren Sicherheit dar. Hierzu zahlt auch die unberechtigte Inanspruchnahme der asylverfahrensmassigen Aufenthaltsgewahrleistung. Die kurdische Frage ist zu kompliziert, um mit einfachen Loesungen beantwortet zu werden. Der turkische Staat muss seine Kurdenpolitik auf eine neue Grundlage stellen. Nach dem Selbstverstandnis der neuen Turkei mussen die Kurden turkifiziert werden. Gegen diese Politik hat es immer wieder Aufstande unter den Kurden gegeben, die zum Teil blutig niedergeschlagen wurden. Die Zuwanderung der Kurden aus der Turkei nach Deutschland kann nur dann gestoppt werden, wenn in der Turkei die Menschenrechtsfrage geloest wird. Helfen kann nur eine sofortige weitere Demokratisierung und die Abschaffung der Folter sowie anderer Menschenrechtsverletzungen in der Turkei.