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Das Petitionsrecht Beim Europaeischen Parlament Und Das Beschwerderecht Beim Buergerbeauftragten Der Europaeischen Union
Bok av Jon Marcus Meese
Ombudsmann-Tradition angenahert. Im Zuge der Einfuhrung der Unionsburgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsburgern und Gemeinschaftsansassigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europaische Parlament und den Europaischen Burgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Wahrend der Kreis der Berechtigten sehr weit gefasst ist, sind die Moeglichkeiten der Inanspruchnahme dieser aussergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschrankt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmassig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Burgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Soederman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenahert.