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Die Vereinbarkeit Der Rechtsverordnungsermaechtigungen Des Bundes Zur Durchfuehrung Von Eg-Rechtsakten Und Voelkerrechtlichen Vertraegen Auf Dem Gebiet Des Umweltschutzes Mit Artikel 80 I S. 2 Grundge
Bok av Dominik Brand
Werden verbindliche EG-Rechtsakte im Sinne von Artikel 249 I-III EGV erlassen, ist die Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Durchfuhrung verpflichtet; gleiches gilt fur voelkerrechtliche Vertrage, die die Bundesrepublik abschliesst. In der Regel ist zur Durchfuhrung die Schaffung nationalen Rechts erforderlich. Da hierbei zugleich Fristen eingehalten werden mussen, hat der Gesetzgeber insbesondere im Bereich des Umweltrechts die Durchfuhrung von EG-Rechtsakten und voelkerrechtlichen Vertragen in Form von Rechtsverordnungsermachtigungen nach Artikel 80 I GG weitgehend dem schnelleren Verordnungsgeber ubertragen. Der Autor sichtet und ordnet die Vielzahl der im Bereich des Umweltrechts vorhandenen Durchfuhrungszwecken dienenden Rechtsverordnungsermachtigungen und uberpruft sie im Anschluss auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikel 80 I S. 2 GG; hierbei stellt er die Ermachtigung des 149 eines Professorenentwurfs zu einem Allgemeinen Teil eines Umweltgesetzbuches wegen ihrer spezifischen Ermachtigungstechnik in den Mittelpunkt. Im Vorfeld dieser Prufung geht die Arbeit der bisher streitig diskutierten und nur in Ansatzen beantworteten Frage nach, ob der Umstand, dass der Inhalt der Durchfuhrungsregelungen naturgemass im Zeichen der jeweils durchzufuhrenden EG-Rechtsakte bzw. voelkerrechtlichen Vertrage steht, die von Artikel 80 I S. 2 GG aufgestellten Anforderungen an Ermachtigungen zu Durchfuhrungsrechtsverordnungen einschrankt.