Das Kleinbeteiligtenprivileg Des 32a Abs. 3 Satz 2 Gmbhg in Der Gmbh &; Co. I.S.D. 172a, 129a Hgb

Bok av Jens Linde
Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 20.04.1998 (KapAEG) hat mit 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG ein Kleinbeteiligtenprivileg in das Eigenkapitalersatzrecht der GmbH eingefugt. Die 32a, b GmbHG gelten danach nicht mehr fur den GmbH-Gesellschafter, der mit 10 % oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Aufgrund der 172a, 129a HGB gilt dieses Privileg auch in der GmbH & Co. Die Untersuchung zeigt die Probleme auf, die bei der Anwendung der auf die GmbH zugeschnittenen Regelung auf die GmbH & Co. entstehen und versucht, sie unter Berucksichtigung des geltenden Systems des Eigenkapitalersatzrechts einer Loesung zuzufuhren.