Strafrecht ALS 'ultima Ratio' Und Bestrafung Von Unternehmen

Bok av Young-Cheol Yoon
Unter dem Umstand der Modernisierung des Strafrechts in den Feldern der Umwelt und Wirtschaft wird das ultima ratio-Prinzip nicht als dessen Begrenzungs-, sondern vielmehr als dessen Erweiterungsprinzip ausgenutzt. Der allzuschnelle Ruckgriff des Umwelt- und Wirtschaftsbereiches auf das Strafrecht fuhrt zunachst zur UEberlastung der Kriminaljustiz selbst und verhindert den Einsatz einer angemessenen Strukturpolitik sowie der entsprechenden Regelungssystemen. Dies kann gerade dem ultima ratio-Prinzip nicht entsprechen, in dem das Bestimmtheitsgebot, das Schuld-, das Subsidiaritatsprinzip usw. als Rechtsstaatsprinzipien enthalten sind. Die strafrechtliche Steuerung unternehmerischer Tatigkeit durfte infolge der Arbeitsteilung und Informationskanalisierung innerhalb des Unternehmens nur eine rein symbolische Funktion haben, die die Geltungsgrundlagen des liberalrechtsstaatlichen Strafrechts zerstoert und das Strafrechtssystem selbst an der UEberfrachtung mit nicht steuerbaren Zielsetzungen zugrunde gehen lasst. Unter dem Gesichtspunkt des ultima ratio-Prinzips waren die Strafrechtsbeschrankung und die Betonung der eigenstandigen Aufgabe des Strafrechts in einer freien Gesellschaft in der Lage, theoretisch uberzeugende und effektive Regelungen vorzuschlagen.