ernsthaftes Bemuehen Beim Ruecktritt Nach 24 Abs. 1 S. 1 Stgb?

Bok av Ingo Rau
Die Forderung "ernsthaften Bemuhens" beim Rucktritt nach 24 Abs. 1 S. 1 des Strafgesetzbuchs gehoert seit Jahren zu den ungeklarten Fragen des Allgemeinen Teils. Eroertert werden vom Autor zunachst jene Fallgestaltungen, bei denen der Tater trotz kausalen Rucktritts mehr zur Rettung des Opfers hatte tun koennen. Im zweiten Teil wendet sich die Untersuchung der Frage zu, ob trotz Eintritts des tatbestandlichen Erfolges ein Tater Straffreiheit erlangen kann, wenn er sich nur ernsthaft um das Ausbleiben desselben bemuht hat. Es wird gezeigt, dass viele Fallgestaltungen bereits durch konsequente Anwendung der Zurechnungsregeln geloest werden koennen. Fur die ubrigen sowie fur Falle, in denen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (noch) nicht geklart ist, ob der tatbestandliche Erfolg letztlich eintritt (zweifelhafter Rucktritt), wird nach Entwicklung neuer Konzeptionen die Forderung ernsthaften Bemuhens grundsatzlich abgelehnt.