Das Recht Der Meinungsaeusserungsfreiheit Nach Artikel 10 Der Europaeischen Menschenrechtskonvention Und Die Frage Seiner Drittwirkung

Bok av Panagiotis Tsakiridis
Es ist vornehmlich das in Artikel 20 der Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Grundrecht der Meinungsausserungsfreiheit, das die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (EGMR) zur Erweiterung der liberalen Grundrechtsauffassung um die Dimension des gesellschaftlichen Aspekts veranlasste. Der EGMR hob den individualrechtlichen Charakter des in Art. 10 EMRK enthaltenen Freiheitsrechts, gleichwohl aber auch - mit Bezug auf die demokratische Gesellschaft - seine Bedeutung als Grundelement des Gemeinwesens hervor. Die vorliegende Arbeit will versuchen, den Inhalt des Artikels 10 EMRK zu analysieren und den individualrechtlichen sowie den gesellschaftlichen Anteil herauszuarbeiten."