Befangenheit Von Schoeffen Durch Aktenkenntnis?

Bok av Frank Kemmer
Schoffen wird - im Gegensatz zu Berufsrichtern - Einblick in die Ermittlungsakten weder vor noch in der Hauptverhandlung gewahrt, da dies nach h.M. in Rsp. und Lit. zur Befangenheit bei ihnen fuhre und gegen die Prozessmaximen der Mundlichkeit und Unmittelbarkeit verstosse. Der Autor pruft die Argumente, mit denen Schoffen die Akten bzw. vollstandige Anklageschrift vorenthalten werden, auf ihre Stichhaltigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass Aktenkenntnis von Laienrichtern mit Mundlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung vereinbar ist. Ihre Verweigerung bedeutet eine unzulassige Beschrankung der Mitwirkungsmoglichkeiten von Schoffen bei der Urteilsfindung."