Die Haftung Fuer Schockschaeden : Eine Rechtsvergleichende Untersuchung

Bok av Christoph Karczewski
und schockgeschadigtem Dritten. In der forensischen Praxis zahlreicher Rechtsordnungen taucht seit langem folgende Problematik auf: Muss derjenige, der einen anderen Menschen getotet, seine Gesundheit verletzt oder sein Eigentum zerstort hat, auch den Schaden eines Dritten ersetzen, weil dieser aus Anlass der -Erstverletzung- einen Schock und deshalb eine eigene gesundheitliche Schadigung erlitten hat? Der Verfasser kommt anhand einer vergleichenden Untersuchung von acht Rechtsordnungen zu dem Ergebnis, dass Schockschaden Drittbetroffener grundsatzlich ersatzfahig sind. Der vom GBH entwickelte Begriff der -Gesundheitsverletzung kraft Verkehrsanschauung-, mit dessen Hilfe eine Haftungsbeschrankung erreicht werden soll, wird abgelehnt. Ausschlaggebendes Kriterium fur einen Anspruch ist vielmehr das Bestehen einer personalen Sonderbeziehung zwischen Erstverletztem und schockgeschadigtem Dritten."