Die Position Des Dritten Im Prozessvergleich in Materiellrechtlicher Und Prozessualer Hinsicht

Bok av Ursula Wehrmann
Viele Rechtsstreitigkeiten werden nicht durch ein Urteil entschieden, sondern durch den Abschluss eines Prozessvergleichs gutlich beendet. Haufig sind jedoch auch Dritte an dem Streit beteiligt. Eine endgultige Streitbeilegung ist deshalb nur durch die Beteiligung des Dritten an dem Prozessvergleich moglich. Die materiellrechtlichen und prozessualen Vorschriften regeln diese Einbeziehung des Dritten bis auf wenige Ausnahmen nicht. Schwierigkeiten ergeben sich zum einen beim Abschluss des Prozessvergleichs, zum anderen aber auch bei dessen Vollstreckbarkeit. Auch die Einflussmoglichkeiten des Dritten auf den Inhalt und die Wirksamkeit des Prozessvergleichs bedurfen einer Klarung."