Die Ausnahme Bestimmte Die Regel : Das Antirechtsstaatliche Strafrecht Des Nationalsozialismus

Bok av Yat-Che Cheng
Die Entwicklung des NS-Strafrechts war durch eine allmahlich wachsende Politisierung gekennzeichnet, in der die NS-Ideologie herrschte. Diese charakterisiert der Verfasser als die politische -Trinitat- von -Staatsautoritat, Parteitendenz, Aussonderung 'volkisch Minderwertiger'-. Im ubrigen herrschte das Fuhrerprinzip; das Strafrecht musste sich dem Willen Adolf Hitlers anpassen - ein Mittel der Staatsraison ohne rechtlichen Zweck. Dabei war die Rechtswissenschaft ohne wesentliche Bedeutung; entscheidend waren die Trennung von Strafe und Recht und die Manipulierbarkeit der Strafe gemass polizeilicher Willkur. Im SS-Massnahmenstaat wurde das Strafrecht zum -Situationsrecht-: -Die Ausnahme bestimmt die Regel- war sein tragendes Prinzip."