Das Recht Der Namensaktie Und Die Oeffnung Des Aktienrechts Fuer Moderne Kommunikationsmittel

Bok av Marcus Goedsche
Die Teilnahme an der Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft via Internet vom eigenen Schreibtisch aus - Utopie oder aktienrechtliche Wirklichkeit? Eine unmittelbare Teilnahme der Aktionare an der Hauptversammlung per Internet sieht das deutsche Aktienrecht noch nicht vor. Der Gesetzgeber hat aber mit dem Anfang 2001 in Kraft getretenen Gesetz zur Namensaktie und Stimmrechtsausubung zahlreiche Moeglichkeiten geschaffen, moderne Kommunikationsmittel wie Internet oder E-Mail auch bei der Vorbereitung und Durchfuhrung der Hauptversammlung nutzen zu koennen. Dies betrifft Namens- und Inhaberaktien in unterschiedlicher Weise.