Die Handwerksinnungen in Der Staatlichen Dualen Ordnung Des Handwerks : Zur Frage Einer Innungspflichtmitgliedschaft Und Eines Kammerbeitrags-Bonussystems Fuer Innungsmitglieder

Bok av Steffen Detterbeck
Die Vertretung der Interessen des Handwerks ist doppelt oeffentlich-rechtlich institutionalisiert. Wahrend die Handwerkskammern die Interessen des Gesamthandwerks vertreten, werden die Interessen der Einzelhandwerke von den Handwerksinnungen wahrgenommen. Beide sind Koerperschaften des oeffentlichen Rechts und finanzieren sich zum grossen Teil aus Mitgliedsbeitragen. Wahrend aber in den Handwerkskammern nach 90 Abs. 2 HwO eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht, ist die Grundung von Handwerksinnungen und der Beitritt zu ihnen gem. 52 Abs. 1 S. 1 HwO frei. Die erfolgreiche Arbeit der Handwerksinnungen wird gegenwartig von einer Tendenz bedroht, auf die Mitgliedschaft in den Innungen zu verzichten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Pflichtmitgliedschaft in den Innungen im Lichte des Grundgesetzes, der EMRK sowie des EG-Vertrags zulassig ware. Zum anderen wird untersucht, ob die Handwerkskammern verpflichtet sind, ein Kammerbeitrags-Bonussystem einzufuhren, aufgrund dessen der Kammerbeitrag von Innungsmitgliedern zu reduzieren ist.