Die Paritaet Der Vertragsparteien Auf Dem Arbeitsmarkt

Bok av Thomas Gutsche
Der Ausgleich der Imparitat zwischen zwei Vertragsparteien ist ein haufig herangezogenes Argument bei Eingriffen des Staates in die Vertragsfreiheit. Im Arbeitsrecht wird insbesondere die in Art. 9 Abs. 3 GG geschutzte und gewahrleistete Tarifautonomie als Mittel zum Ausgleich der Imparitat zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstanden. Die Herstellung von Vertragsparitat soll der Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt dienen. Als Gebot zur Sicherung eines dynamischen Gleichgewichts der Tarifpartner hat das Paritatsgebot sogar unmittelbaren Eingang in die Dogmatik des Arbeitskampfrechts gefunden. Herkoemmlicherweise werden die Angebots- und Nachfragekurven auf dem Arbeitsmarkt als verzerrte Kurven beschrieben, die durch die "Kartellierung" der Angebotsseite und Nachfrageseite sozusagen "geglattet" werden. Der Arbeitsmarkt weist aus dieser Sicht die Besonderheit auf, dass die Preise nicht frei, sondern in der Marktform des bipolaren Monopols ermittelt werden. Diese Beschreibung des Arbeitsmarktes ist unvollstandig, weil sie den freien Arbeitsmarkt nicht uberzeugend miteinbezieht. Die Suche nach besseren Beschreibungen bildet den Gegenstand der Abhandlung.