Die Entschaedigung Fuer Eingriffe in Die Ausgeuebte Nutzung Nach 42 Abs. 3 Und 4 Baugb

Bok av Simone Tschodrich-Rotter
Der Bundesgesetzgeber hat mit 42 Abs. 2 und 3 BauGB das Institut der siebenjahrigen Plangewahrleistung eingefuhrt. Nach Ablauf dieser Frist geniesst nur noch die ausgeubte Nutzung und damit die bereits verwirklichte Grundstucksnutzung den Schutz des Planungsschadensrechts gegenuber gemeindlichen Planungsmassnahmen. Neben der Frage, wann uberhaupt von einer ausgeubten Nutzung auszugehen ist, bereitet in der Praxis vor allem die Bestimmung des Entschadigungsumfangs fur Eingriffe in die ausgeubte Nutzung nach 42 Abs. 3 und 4 BauGB erhebliche Probleme. Dieser Probleme, die bereits bei der Frage nach einer konkreten Anspruchsgrundlage auftreten, nimmt sich die Arbeit an.