Grund, Grenzen Und Wirkungsweise Des 105 Inso

Bok av Oliver Wiegmann
Die Behandlung noch nicht vollstandig erfullter gegenseitiger Vertrage nach Eroeffnung des Insolvenzverfahrens gehoert zu den meistdiskutierten Fragestellungen des Insolvenzrechtes. 105 InsO ordnet in diesem Zusammenhang an, dass die Vertragspartner des Schuldners ihren Leistungsanspruch wegen bereits erbrachter Teilleistungen stets nur als Insolvenzglaubiger geltend machen koennen, auch wenn der Insolvenzverwalter wegen der noch ausstehenden Leistungen die Erfullung des Vertrages verlangt. Die Arbeit untersucht, inwieweit die mit der Regelung beabsichtigten Zielsetzungen erreicht werden koennen und beleuchtet insbesondere die Frage der Teilbarkeit der Leistung sowie die Anwendung des 105 InsO auf unterschiedlichste Vertragstypen.