Stellvertretung Und Botenschaft

Bok av Stefan Hanloser
Einen Erklarungsbeteiligten auf das Prokrustesbett des Vertreters oder auf das des Boten zu binden, heisst zuweilen, ihn auf die Groesse eines Vertreters zu strecken oder auf die des Boten zurecht zu stutzen. Wer sich mit der Stellvertretung und der Botenschaft naher befasst, wird die Unterscheidung dieser beiden Rechtsinstitute deshalb fruher oder spater in Frage stellen, ganz zu schweigen von den Abgrenzungskriterien, die eine saubere Grenzziehung bei der praktischen Fallbearbeitung erlauben sollen. Der Vertreter-Boten-Dualismus koennte eine uberflussige, mitunter gar schadliche Distinktion um ihrer selbst willen sein. Oder konstruktiv gefragt: Kann die Trennung zwischen Vertretern und Boten nicht zu Gunsten des Oberbegriffs "Erklarungsmittler" aufgegeben werden? Und koennte, wer sich durch den Begriff "Vertreter" in den 164 ff. BGB gebunden sieht, nicht zumindest den Boten als Unterfall des Vertreters verstehen?