Die Arzneimittelgesetzliche Regelung Der Mitwirkung Von Ethik-Kommissionen Im Licht Der Berufsfreiheit Der Freien Ethik-Kommissionen Und Der Forschungsfreiheit Des Arztes

Bok av Christine Alber-Malchow
Das Arzneimittelgesetz (AMG) verlangt in 40 Absatz 1 Satz 2 fur die klinische Prufung von Arzneimitteln am Menschen die zustimmende Bewertung einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission. Das Votum einer freien Ethik-Kommission entspricht den Anforderungen des AMG demgegenuber nicht. Die Arbeit wendet sich der Frage zu, ob die durch 40 Absatz 1 Satz 2 AMG mittelbar geschaffene Monopolstellung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen in das Grundrecht der freien Ethik-Kommissionen aus Artikel 12 Absatz 1 GG und in das Grundrecht des forschenden Arztes aus Artikel 5 Absatz 3 GG eingreift. Im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Frage wird die Rechtsnatur der Kommissionsvoten eingehend untersucht.