Allgemeininteressen Im Neuen Uwg

Bok av Stefanie Otto
Die Autorin nimmt die im Jahre 2004 neu eingefugte Schutzzweckbestimmung des 1 S. 2 UWG zum Anlass zu uberprufen, ob und inwiefern die lauterkeitsrechtliche Unzulassigkeit einer Wettbewerbshandlung auch nach Inkrafttreten des neuen UWG mit Allgemeininteressen begrundet werden kann. Hierbei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass ausserwettbewerbliche Allgemeininteressen fur sich allein kein wettbewerbsrechtliches Verbot rechtfertigen koennen. 1 S. 2 UWG begrundet zudem keine eigenstandige institutionelle Schutzrichtung des Lauterkeitsrechts. Auf die konturenlose Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung sollte verzichtet werden. Vielmehr spricht 1 S. 2 UWG fur eine generell wettbewerbsfunktionale Auslegung des Unlauterkeitsbegriffs, das heisst eine Auslegung, die auf sittlich-moralische Massstabe vollstandig verzichtet und sich ausschliesslich an den Funktionsbedingungen eines Systems hinreichend freien Wettbewerbs orientiert.