Die Beteiligung Des Deutschen Bundestages an Der Sekundaerrechtsetzung Der Europaeischen Union

Bok av Clarissa Freundorfer
Art. 23 Abs. 2 und 3 Grundgesetz verpflichten die Bundesregierung, den Bundestag in Angelegenheiten der Europaischen Union zu informieren. Daneben beinhaltet er das Recht des Bundestages, Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten der Europaischen Union abzugeben. Der Bundestag behandelt die ihm zugeleiteten EU-Vorlagen in den verschiedenen Fachausschussen und nicht etwa nur im Ausschuss fur die Angelegenheiten der Europaischen Union. Diese Arbeit untersucht beispielhaft die Mitwirkung des Rechtsausschusses bei der europaischen Rechtsetzung. Betrachtet wird die Tatigkeit in der 15. Legislaturperiode. Anhand der ausgewerteten Bundestagsdrucksachen und Ausschussprotokolle wird nachvollzogen, wie effektiv der Ausschuss an der europaischen Rechtsetzung mitwirkt.