Das Recht Des Beschuldigten Auf Konfrontative Befragung Der Belastungszeugen : Eine Vergleichende Analyse Der Normativen Und Justiziellen Vorgaben Fuer Das Konfrontationsrecht Im Us-Amerikanischen, Eu

Bok av Franziska Mahler
Die Arbeit widmet sich dem Konfrontationsrecht des Beschuldigten im Strafprozess mit den Belastungszeugen. Ziel der Arbeit war es, dieses in der StPO nicht geregelte Recht in UEbereinstimmung mit dessen Normierung im Strafverfahrensrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europaischen Menschenrechtskonvention und der diesbezuglichen Judikatur des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs fur Strafsachen zu implementieren. Das Konfrontationsrecht ist fur den US-amerikanischen Strafprozess im Sechsten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten geregelt. Es wird vom Supreme Court seit der Entscheidung Crawford versus Washington derart verstanden, dass nur solche Aussagen, die als tatsachliche Zeugenaussagen qualifiziert werden koennen, dem Konfrontationsrecht unterfallen. Ist es in diesen Fallen zu keiner Konfrontation mit den Belastungszeugen gekommen, ist eine Verwertung der Zeugenaussagen im Hauptverfahren ausgeschlossen. Der EGMR schliesst eine derartige Verwertung nicht kategorisch aus, sondern lasst sie im Einzelfall zu, wenn eine Gesamtwurdigung der konkreten Umstande ergibt, dass die Rechte der Verteidigung ausreichend gewahrt wurden. Ebenso verhalt es sich mit der Loesung des BGH: eine Zulassung der Zeugenaussage ist moeglich, doch muss diese angesichts der unmoeglichen Befragung des Zeugen durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger besonders vorsichtig gewurdigt werden. Die Verfasserin halt die Loesung angesichts der elementaren Bedeutung des Anspruchs des Beschuldigten auf Verfahrensfairness fur unzureichend und legt dar, dass in UEbereinstimmung mit der Loesung des Supreme Court und wohl auch des EGMR ein Beweisverwertungsverbot in diesen Fallen die angemessenere Loesung darstellt.