Bodenrecht Und -Bewertung in Der Ddr

Bok av Kathrin Gallien
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Dessau, Veranstaltung: Wissenschaftliches Hauptseminar, 20 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Rahmen des Studienganges Immobilienwirtschaft an der HS-Anhalt gab es für die Immobilienbewertung unter anderem dieses Thema zu vergeben. , Abstract: Das Thema der vorliegenden Hauptseminararbeit soll Aufschluss über die Bodenordnung und Bodenpolitik der ehemaligen DDR geben. Die Stellung von Grund und Boden in der DDR ist eine andere als in der BRD oder anderen westeuropäischen Staaten. Grund dafür ist das politische System, welches sich am Vorbild der ehemaligen Sowjetunion orientierte. Mit der Spaltung des ehemaligen Deutschen Reiches nach Kriegsende 1945 in vier Besatzungszonen, war der Grundstein für die DDR gelegt. Die sowjetische Besatzungszone, die später DDR wurde, wurde durch ihre Besatzer politisch und gesellschaftlich geprägt, kontrolliert und bis zur Gründung der DDR auch regiert.Viele Verordnungen und Gesetze orientierten sich am System des "großen Bruders". Eine freie Marktwirtschaft, demokratisch freie Wahlen, ein Mehrparteiensystem und die freie Verkehrsfähigkeit von Grund und Boden waren in der DDR nicht gewollt und nicht existent. Aufgrund des immensen Umfangs des betreffenden Themas, werden in dieser wissenschaftlichen Arbeit nur ausgewählte Inhalte bzgl. des Bodenrechtes und der Bodenbewertung erörtert. Mit freundlicher Unterstützung der Kommunalen Bewertungsstelle in Halle war es möglich das Kapitel der Bewertung von Grund und Boden in der DDR genauer darzustellen.Im wesentlichen soll erreicht werden, dass der interessierte Leser einen Überblick über Grundsätze der Bodenpolitik der DDR bekommt. Es werden vorrangig die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger im Zusammenhang mit der Bodennutzung erörtert. Das öffentliche Bodenrecht wurde nicht behandelt. Über diesen Teil des Bodenrechtes gibt es kaum Literatur. Einschlägige Rechtsnormen hierzu sind nach der Wende sang und klanglos verschwunden.