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Bilanzielle Behandlung Identifizierbarer Verm genswerte Und Schulden Im Rahmen Eines Unternehmenszusammenschlusses Nach Ifrs 3
Bok av Andreas Penzkofer
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Wirtschaft - Revision, Prüfungswesen, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Prüfungswesen), 30 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte am 31.03.2004 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 3. Die erste Phase des Business Combinations- Projektes ist damit abgeschlossen. Der International Financial Reporting Standard (IFRS) 3 weist grundlegende Änderungen der bilanziellen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) auf. Wichtige Neuerungen gegenüber dem bisher geltenden International Accounting Standard (IAS) 22 gab es u.a. im Bezug auf die Bilanzierungsmethode sowie den Ansatz und die Bewertung von erworbenen Vermögenswerten und Schulden. 1 Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) empfahl der EU-Kommission den IFRS 3 im Rahmen des Endorsement-Verfahrens anzuerkennen. 2 Am 31.12.2004 übernimmt diese den IFRS 3 mit der Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2236/2004 im EU-Amtsblatt.3 Von der verpflichtenden Anwendung der IAS/IFRS für kapitalmarktorientierte Konzerne in der EU ab 2005 bzw. 2007 sind nach einer Studie von PriceWaterhouseCoopers (PWC) 789 deutsche Unternehmen betroffen. 4 Im Hinblick auf die künftige Anwendung des IFRS 3, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Frage, wie identifizierbare Vermögenswerte und Schulden im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses bilanziell zu behandeln sind.Das IASB hat sich nach IFRS 3.IN 6 zwei zentrale Ziele gesetzt.5 Einerseits soll die Qualität der Rechnungslegung verbessert und andererseits internationale Konvergenz herbeigeführt werden. 6 Vor diesem Hintergrund geht die Arbeit auf die bilanzielle Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 ein. Es werden insbesondere die allgemeinen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung identifizierbarer Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Erst- und Folgebilanzierung sowie der Auflösung eines Zusammenschlusses dargeste