Ruckstellungen Aufgrund Der Pflicht Zur Rucknahme Und Entsorgung Von Elektroschrott Beim Hersteller - Bilanzierung Nach Hgb, Ifrs Und Us-GAAP

Bok av Bernd Bissinger
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), 131 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Problemstellung Einführung in die Thematik[...] Da sich der Einsatzbereich von elektronischen Geräten im Alltagsleben weiter verbreitert und sich gleichzeitig ihr durchschnittlicher Produktlebenszyklus aufgrund immer neuer technischer Innovationen von zwölf auf fünf Jahre verkürzt hat, wächst die Menge der zu entsorgenden Geräte ca. drei mal schneller als die der üblichen kommunalen Abfälle. [...]Bisher wurden ca. 90 % der Elektronikaltgeräte unbehandelt auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen entsorgt. Da diese Geräte zumeist aus einer Zusammensetzung vielfältiger Werkstoffe und Bauteile bestehen, die nicht selten umweltbelastende Chemikalien enthalten, wurde das Problem einer fachgerechten Entsorgung immer drängender.Vor diesem Hintergrund galt es daher für die EG-Mitgliedsstaaten zwei neu erlassene EU-Richtlinien betreffend Elektro- und Elektronikaltgeräte bis zum 13.08.2004 in nationales Recht umzusetzen. Dies ist in Deutschland, wenn auch nur in Teilen fristge-recht, in Form des Elektrogesetzes (ElektroG) geschehen. [...]Gang der UntersuchungFür Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und bejahendenfalls zu welchem Zeitpunkt der durch das ElektroG statuierten Entsorgungsverpflichtung bilanziell anhand einer Rückstellungsbildung Rechnung zu tragen ist. Die Beantwortung dieser Frage hat außerordentliche wirtschaftliche Bedeutung, da die zu bildenden Rückstellungen beträchtliche Ausmaße annehmen und den jährlich ausgewiesenen Unternehmensgewinn somit erheblich beeinflussen würden. Gegenstand der in Kapitel 3 durchgeführten Untersuchung ist somit insbesondere, ob das Inverkehrbringen der Elektro- und Elektronikgeräte zu einer Rückstellungspflicht führt. Zu diesem Zwecke ist jedoch vorab zu klären, welche Produkte und welche Produzenten von den Regelungen des ElektroG erfasst werden. Dieser Aufgabe widmet sich Kapitel 2. Darüber hinaus wird in Kapitel 2 das Rücknahmeverfahren und die damit in Zusammenhang stehenden Herstellerpflichten genauer beleuchtet, da dessen Ausgestaltung für die bilanzielle Beurteilung von fundamentaler Bedeutung ist. Die Herstellerpflichten sind dabei z. B. im Rahmen der Einteilung der Elektrogeräte in historische bzw. Neu-Altgeräte (Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Garantiestellungspflicht) oder hinsichtlich der Bemessung der Rückstellungshöhe (Verwertungspflicht) von wesentlicher Relevanz.