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Die Selbstverwaltung ALS Ordnungsprinzip Der Gesetzlichen Krankenversicherung
Bok av Jens-Holger Otto
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Wirtschaft - Wirtschaftspolitik, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Braunschweig, Veranstaltung: Institutionen im Gesundheitswesen, 19 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unser Sozialstaat hat viele Stärken. Eine der wichtigsten ist die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen. Bereits bei der Gründung der Sozialversicherungen in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde die Selbstverwaltung als Organisationsprinzip festgelegt. Damals wie heute stand die Idee dahinter, durch eine dezentrale Verwaltung der Versicherungsträger die Verantwortung und Steuerung in die Hände derjenigen zu legen, die durch das umfangreiche Sicherungssystem geschützt werden sollen. Dies sind zum einen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen die Wechselfälle des Lebens abgesichert werden und zum anderen die Arbeitgeber, die auf der Grundlage sozialen Friedens Planungssicherheit erhalten. Entsprechend wird die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch eine allgemeine staatliche oder kommunale Verwaltung ausgeführt, sondern von eigenständigen Verwaltungen mit besonderem Charakter und einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Wesentliche Kennzeichen sind die Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Behörden und die Einbindung der Beitragszahlerinnen und -zahler in den Verwaltungs- und Entscheidungsprozess. Das Organisationsprinzip der sozialen Selbstverwaltung beruht, wie auch die Mitbestimmung, die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Tarifautonomie, auf dem Prinzip der sozialen Partnerschaft. Der demokratische Gedanke der "Regierung durch die Regierten" bildet die Grundlage für die Einbeziehung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern in die Verwaltungstätigkeit der Sozialversicherungsträger. Ihre Lebenserfahrungen und Verbindungen zu den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sollen in die Entscheidungen über die soziale Sicherheit einfließen. In der vorliegenden Arbeit wird das der Gesetzlichen Krankenversicherung immanente Ordnungsprinzip der Selbstverwaltung dargestellt. Nach einer geschichtlichen Einführung und Begriffsbestimmung wird die organrechtliche Organisation der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Aufbau, Zusammensetzung und Aufgabe insbesondere in der Innensicht der Versicherungsträger auf regionaler und überregionaler Ebene mit der neuen, zum 01.10.2005 geltenden Rechtslage, dargestellt.