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Altersversorgungssysteme in der Europaischen Union - Grenzuberschreitende Arbeitsverhaltnisse und die betriebliche Altersversorgung
Bok av Dr H C Klaus Dernedde
Fachbuch aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europa- und VölkerR, IPR, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Geschrieben von einem Praktiker für Studium, Lehre und Praxis. , Abstract: Jeder Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft hat das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft. Diese Recht kann nur beschränkt werden, wenn es aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt ist.Dieses Recht auf Freizügigkeit ermöglicht jedem Arbeitnehmer die Ausübung jedes Berufes oder jeder Beschäftigung in der EU, wobei naturgemäß in den jeweiligen Mitgliedstaaten hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt. Unter anderem umfasst das Recht auf Freizügigkeit die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Grenzgänger. Grenzgänger, vielfach auch Wanderarbeiter genannt, sind Personen, die in einem EU-Land arbeiten, aber in einem anderen wohnen. Die Definition des Begriffs Grenzgänger kann je nach zu regelndem Rechtsbereich differieren (z.B. Steuerrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht).Die Freizügigkeit für Bürger der EU-Staaten wird hinsichtlich der Arbeitsaufnahme in jeweils einem anderen EU-Staat des öfteren getrübt. Wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Koordinierung auf Gemeinschaftsebene sind Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung die einzigen großen Finanzinstitute, die ihre Dienstleistungen nicht unter den gleichen Voraussetzungen erbringen können wie Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen. Die Mobilität von Arbeitnehmern in der EU würde gefördert, wenn diese ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung in ein anderes Mitgliedsland übertragen könnten. Multinationale Unternehmen hätten weniger Probleme wenn ihre Mitarbeiter in einem anderen Mitgliedstaat verlagert würden. Berechnungen der EU-Kommission haben ergeben, dass ein europaweit tätiges Unternehmen rund 40 Mio. EUR p.a. aufwenden muss, um getrennte Systeme der betrieblichen Altersversorgung in den einzelnen Mitgliedstaaten einzurichten.