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Direkte Demokratie in Thuringen - Eine Bewertung Der Thuringer Verfassungsanderung Von 2003
Bok av Benjamin Triebe
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Pol. Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Thüringen: Landespolitik im Bundesstaat, 15 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: , Abstract: Im Jahr 2003 wurden in Thüringen mit einer Verfassungsänderung die Anforderungen der direktdemokratischen Instrumente auf Landesebene abgesenkt. Dem ging ein Volksbegehren für "Mehr Demokratie in Thüringen" aus dem Jahr 2000 voraus, welches eine Absenkung der Verfahrenshürden gefordert hatte und mit fast 400.000 Unterschriften auch erfolgreich zustande kam, im Nachhinein jedoch vom Thüringer Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt wurde. Die CDU-Landesregierung, die erfolgreich gegen das Begehren geklagt hatte, geriet zunehmend unter politischen Handlungsdruck und einigte sich schließlich mit den Oppositionsfraktionen von SPD & PDS, die das Volksbegehren unterstützten, auf einen parlamentarischen Kompromiss und die damit verbundene Verfassungsänderung.Die Hausarbeit bewertet diese Verfassungsänderung im Hinblick auf den Wunsch der Bürger nach mehr direktdemokratischer Beteiligung. Dazu werden kurz Begriffe und Argumente der Debatte um mögliche Vor- und Nachteile der direkten Demokratie erläutert. Außerdem erfolgt eine Darstellung der Verfahren (Volksinitiative/Bürgerantrag, Volksbegehren, Volksentscheid) und ihrer Anforderungen (Zustimmungsquoren, Fristen, Finanzierung, etc.) nach der alten Thüringer Regelung und von anderen Bundesländern als Vergleichsmaßstab. Weiterhin gibt die Arbeit einen Überblick über den Ablauf vom Volksbegehren bis zur Verfassungsänderung. Sie stellt die Forderungen der Bürgerinitiative "Mehr Demokratie in Thüringen" sowie die Vorschläge von Regierung und Opposition dar und vergleicht sie mit dem Ergebnis des parlamentarischen Kompromiss, wobei insbesondere die politischen Positionen und Konfliktlinien verdeutlicht werden.Die Arbeit kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass die CDU-Landesregierung mit der Verfassungsänderung von 2003 den Forderungen des Volksbegehrens zwar entgegen gekommen ist, den Wunsch nach realistischen Anforderungen für die direktdemokratischen Instrumente allerdings kaum erfüllt hat. Stattdessen kann eher von einer Beruhigungsmaßnahme, wenn nicht sogar von einer Abwehrmaßnahme, der regierenden CDU gegenüber der Bevölkerung, die sich für bessere direkte Beteiligungschancen engagiert hat, gesprochen werden. Zugleich zeigt diese Verfassungsänderung und ihre Vorgeschichte, dass direktdemokratische Instrumente als Korrektivmöglichkeit gegenüber Entscheidungen von Regierungen wirken können und damit auch ein Mittel für die inner- und außerparlamentarische Opposition darstellen.