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Die Berichterstattung ber ..'.Die Risiken Der K nftigen Entwicklung... ( 289 Hgb) Im Lagebericht
Bok av Christoph Lersmacher
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitt Paderborn, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund zahlreicher Unternehmenskrisen und Insolvenzen sah sich der deut-sche Gesetzesgeber 1998 veranlasst, den Lagebericht durch das KonTraG um eine Risikoberichtspflicht zu erweitern. Die 289 und 315 HGB wurden um den Halbsatz dabei ist auch auf die Risiken der knftigen Entwicklung einzugehen" ergnzt. Zustzlich wurde der Gesetzeswortlaut durch den DRS 5 und den IDW RS HFA 1 konkretisiert.
Das Ziel dieser Seminararbeit ist herauszustellen, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Darstellung der Risiken der knftigen Entwick-lung vorliegen und wie die Risiken identifiziert und bewertet werden knnen. Ferner werden die Risikoberichte von BMW und VW verglichen, um zu ber-prfen, ob die Anforderungen an die Risikoberichte eingehalten werden. Als Problem wird deutlich, dass durch die abstrakt gehaltenen Formulierungen der Konkretisierungen des Gesetzeswortlautes erhebliche Ermessensspielrume in Bezug auf die Anforderungen an die Risikoberichterstattung auftreten. Es be-steht eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Diese wird beim Vergleich der Risikoberichte von BMW und VW deutlich. Die formalen Anforderungen werden berwiegend eingehalten. Inhaltlich bestehen aber erhebliche Mngel, insbesondere bei der Quantifizierung der Risiken. Auerdem beschreiben die Konzerne, obwohl sie in derselben Branche agieren, in den einzelnen Kategorien unterschiedliche Risiken. Dadurch sind die beiden Risikoberichte schwer vergleichbar.
Um die Ermessensspielrume zu verkleinern, erhhen sich die Anforderungen an den Risikobericht ab 1.1.2005. Gem den 289 Abs. 1 und 315 Abs.1 HGB-E wird eine Beurteilung und Erluterung von wesentlichen Risiken und Chancen" erforderlich. Zur Lsung der errterten Probleme reicht die zuknftige Erweiterung nicht aus. Es sind zus