Die Eingetragene Genossenschaft. Praktische Bedeutung Und Struktur

Bok av Franziska Guhr
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Wirtschaft - Recht, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Fachhochschule Erfurt, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht III (7.Sem), 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person des deutschen Rechts und eine Sonderform des wirtschaftlichen Vereins. Gemäß § 1 (1) GenG ist sie als Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt, definiert. Aufgrund der offenen Mitgliederzahl und der dadurch entstehenden Unabhängigkeit von dem Mitgliederstand stellt die eG eine Körperschaft dar. Außerdem ist aus der Definition erkennbar, dass ihr vordergründiger Zweck nicht wie bei anderen Gesellschaftsformen in der Gewinnerzielung, sondern in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder liegt. Neuerdings können auch kulturelle und soziale Belange als Förderzweck zugelassen werden. Durch eine bestimmte Leistungserbringung, welche Kosten- und Produktivitätsvorteile, Beratungen oder auch Dienstleistungen der Genossenschaft sein können, werden die Mitglieder gefördert und sind daher Gesellschafter und Kunde in einem (genossenschaftliches Identitätsprinzip). Ziel dabei ist es einerseits dem Wettbewerb mit dem durch den freiwilligen Genossenschaftszusammenschluss gebündelten Kapital Stand zu halten und andererseits durch das zur Verfügung stellen des eigenen Vermögens für die anderen Genossen sich gemeinschaftlich zu helfen.INHALTSVERZEICHNISIIABKÜRZUNGSVERZEICHNISIII1EINFÜHRENDE BEMERKUNGEN UND BEGRIFFSDEFINITIONEN2PRAKTISCHE BEDEUTUNG DER EINGETRAGENEN GENOSSENSCHAFT2.1Historische Wurzeln der eingetragenen Genossenschaft2.2Die eingetragene Genossenschaft heute2.2.1Genossenschaftliche Strukturtypen nach Dülfer2.2.2Praktische Bedeutung der eG in Deutschland2.2.3Die Reform des Genossenschaftsrechts im Jahre 20063STRUKTUR DER EINGETRAGENEN GENOSSENSCHAFT3.1Gründung3.2Finanzierung der Genossenschaft3.3Rechtsstellung der Mitglieder3.3.1Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft3.3.2Rechte und Pflichten der Mitglieder3.3.3Nachschusspflicht als indirekte Haftung der Mitglieder3.4Organisation3.4.1Der Vorstand als geschäftsführendes und vertretendes Organ3.4.2Der Aufsichtsrat als überwachendes Organ3.4.3Die Generalversammlung zur Mitbestimmung der Genossen3.5Genossenschaftliche Pflichtprüfung3.6Beendigung der Genossenschaft3.6.1Auflösung3.6.2Umwandlung3.6.3Insolvenz4AUSBLICKLITERATURVERZEICHNISIVINTERNETVERZEICHNISVIII