Die Ministererlaubnis in Der Deutschen Fusionskontrolle

Bok av Anni Heimann
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht - Handels- u. GesellschaftsR, KartellR, WirtschaftsR, einseitig bedruckt, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine kritische Analyse des deutschen Ministererlaubnisverfahrens nach § 42 GWB in der Fusionskontrolle am Beispiel der Fusion E.ON/Ruhrgas.Aufgrund der voranschreitenden Globalisierung der Märkte sindUnternehmenszusammenschlüsse in der Marktwirtschaft nichtsUngewöhnliches. Die Motive für Unternehmenszusammenschlüssesind sehr vielfältig und reichen von Effizienzsteigerung bis hin zuMachtzuwachs auf dem nationalen oder internationalen Markt.Die betroffenen Unternehmen erhoffen sich durch einen Zusammenschlussmeist eine bessere Position auf dem Markt sowie höhereGewinne. Dass Zusammenschlüsse jedoch nicht ausschließlichpositive Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, liegt auf derHand. Aus diesem Grund unterliegen Fusionen in Deutschland derÜberwachung durch das Bundeskartellamt. Sollte das geplanteVorhaben vom Bundeskartellamt abgelehnt worden sein, gibt es fürdie beteiligten Unternehmen die Möglichkeit nach § 42 GWB unterbestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis der Fusion durch denamtierenden Bundeswirtschaftsminister einzuholen. Die Ministererlaubnisist nicht zuletzt wegen E.ON/Ruhrgas oderHoltzbrinck/Berliner Zeitung in heftige Diskussion geraten undentwickelt sich zunehmend zu einem Thema mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung.Nachfolgend wird ein Überblick über das Instrument der Ministererlaubnissowie das E.ON/Ruhrgas-Verfahren gegeben. Die Fusionskontrolle gliedert sich in zwei Teile. Den ersten Teil stellt die Untersuchung durch das Bundeskartellamt dar. Hier dürfen und können aus Kapazitätsgründen lediglich diewettbewerblichen Aspekte angebracht und berücksichtigt werden.Den zweiten Teil stellt das Ministererlaubnis-Verfahren dar, inwelchem in erster Linie die wettbewerbspolitischen Belange betrachtetwerden.Die Ministererlaubnis ist ein Rechtsinstrument, das sowohl in derFusionskontrolle als auch in der Kartellaufsicht existiert. Es ist daseinzige Rechtsmittel, das dem Wettbewerbsrecht übergeordnet istund ausschließlich wirtschaftlichen und außerwettbewerblichen Interessenunterliegt. Bei anderen Mitgliedsstaaten der europäischenGemeinschaft existiert eine solche Einrichtung nicht. Dort werdenbei der Prüfung sowohl die wettbewerblichen als auch die außerwettbewerblichenAspekte berücksichtigt. Dies jedoch in einem beiweitem geringeren Umfang als es nach dem Verfahren im Sinnedes § 42 GWB vollzogen wird.