Verfolgungsgegner - Unter besonderer Berucksichtigung von Friedrich von Spee und seiner Cautio Criminalis

Bok av Wiebke Seitz
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1.0, Universität Flensburg (Institut für Geschichte und ihre Didaktik), Veranstaltung: Hexenverfolgungen in Europa der frühen Neuzeit, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Während es 1500-1560 nur sehr wenige Hexenverfolgungen gab, kam es seit den 1560er Jahren zu ihrem überraschenden Wiedereinsetzen. Der durch Heinrich Institoris und Jacob Sprenger veröffentlichte Malleus Maleficarum hatte eine Hexenlehre mit Schädigung und Verschwörungscharakter entwickelt. Der Hexeninquisitor Hinrich von Schultheiß forderte öffentlich in einer Rechtfertigungsschrift zu Hexenprozessen, dass bis zum Geständnis gefoltert werden müsse. Selbst wenn Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft nicht bestanden, konnte trotzdem die Todesstrafe für den Abfall von Gott herangezogen werden. Den Befürwortern der Hexenverfolgung erschien es unmöglich, dass Unschuldige verurteilt wurden, da Gott dies in ihren Augen nicht zulassen würde. Das Übel müsse vernichtet werden. In dieser Arbeit soll betrachtet werden, wie gegen die Hexenverfolger angegangen wurde. Welche Argumente wurden von ihren Gegnern gebracht und wer setzte sich für die angeklagten Hexen ein? In diesem Zusammenhang soll besonders das Wirken des Jesuiten Friedrich Spee betrachtet werden, der in seiner Cautio Criminalis Argumente gegen die Hexenverfolger veröffentlichte. Welche Theorien entwickelte er im Kampf gegen die Hexenverfolger, welche Schlussfolgerungen zog er und wie wurde seine Haltung in der damaligen Zeit aufgenommen? Im folgenden werden verschiedene Aspekte der Beweisführungen der Verfolgungsgegner betrachtet und anhand unterschiedlicher Gegner beispielhaft vorgestellt. Explizit wird Spees Cautio Criminalis betrachtet, die genauestens die juristischen Bedingungen, unter denen die Hexenverfolgung durchgeführt wurden, untersuchte und eine Zuspitzung der zeitgenössischen Argumentation mit radikalen Schlussfolgerungen darstellte.