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Zur Bilanzierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvortrage nach IFRS
Bok av Saskia Pedersen
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 2,0, Universität Hamburg (Department für Witschaft und Politik), Veranstaltung: Bilanzen II, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. EinleitungDie gesetzlichen Regelungen bezüglich des Jahresabschlusses weichen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) stark voneinander ab. Gerade im Zuge der zunehmenden Internationalisierung der Rechnungslegung ist es interessant, sich die Unterschiede der beiden Werke und deren Auswirkungen auf die Bilanz einmal genauer anzuschauen. Insbesondere beim Thema der latenten Steuerabgrenzung sind nicht alle Aspekte eindeutig geregelt. Besonders das HGB lässt einige Interpretationsspielräume offen.Ziel dieser Arbeit ist es, nach der Definition latenter Steuern im Allgemeinen, die Unterschiede in der Bilanzierung latenter Steuern zwischen dem HGB und den IFRS aufzuzeigen. Gesondert wird dann auf die Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge eingegangen. Dieses Thema ist nach dem HGB nicht explizit geregelt und deshalb in Deutschland sehr umstritten.2. Latente Steuern2.1 Definition und UrsachenAls latente Steuern werden die Differenzen zwischen steuer- und handelsrechtlichem Bilanzergebnis bezeichnet. Diese Abweichungen entstehen aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften und damit verbundenen unterschiedlichen Periodisierungen, da Handels- bzw. Steuerbilanz andere Zielsetzungen verfolgen. Die Folge ist, dass die beiden Ergebnisse in keinem sinnvollen Zusammenhang stehen. Durch latente Steuern werden diese Differenzen nachvollziehbar und erklärbar. [1]Es wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen tatsächlichem Ertragssteueraufwand und dem aus der Handelsbilanz abgeleiteten fiktiven Steueraufwand. [2]Es gibt zwei Arten von latenten Steuern, aktive und passive. Wenn die tatsächliche Steuerlast höher ist als die aus der Handelsbilanz abgeleitete fiktive Steuerlast, so entspricht die Differenz aktiven latenten Steuern. Diese kann man als Steueransprüche betrachten, als Ertragssteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der Handelsbilanzgewinn größer ist als der Steuerbilanzgewinn. Sie entsprechen Steuerschulden, also Ertragssteuern, die in zukünftigen Perioden zu zahlen sind. [3]1 Vgl. Marten (2003), S. 2335.2 Vgl. Küting (2003), S. 441. 3 Vgl. Born (2005), S. 186.